Anmeldung zum Kurs

Unser Bodyworkout beinhaltet die gezielte Kräftigung der einzelnen Muskelgruppen. Durch verschiedene Übungen im Stand und auf der Isomatte werden alle Muskelpartien des Körpers trainiert und der Körper insgesamt gefestigt und gestärkt.
 
Dabei hat unsere Trainerin stets alle Teilnehmerinnen im Blick und korrigiert und fördert individuell. Eine Trinkflasche und eine Matte, sowie Sportschuhe und Sportkleidung mitbringen und einfach bei einer kostenlosen Probestunde überzeugen lassen!
Mit diesem Formular können Sie sich online zu dem gelisteten Kurs anmelden. Nach erfolgreicher Eingabe aller Daten wird die Anmeldung per E-Mail an unsere Tanzschule versendet.

Ihre Wahl

Art der Anmeldung:
Probe-Anmeldung für Singles
Kurs:
Bodyworkout
Gruppe:
Fitness
Wunschtermin:
Montag, Einstieg jederzeit möglich, 19:00 - 20:00 Uhr Bodyworkout (fortlaufend)

Anmeldung

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Honorar

Anmeldende(r)

Geltungsbereich:

 

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte der Tanzschule TanzART Broichhagen. Sie gelten in den Tanzschulräumen, sowie an allen außerschulischen Veranstaltungsorten.

 

Anmeldung:

 

Die Anmeldung zu einem Kurs muss schriftlich mittels unseres vorgefertigten Anmeldeformulars erfolgen. Mit der Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Anmeldung oder Weitermeldeliste kommt es zum Vertragsabschluss. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. In der Regel erfolgt eine Anmeldebestätigung, diese ist aber nicht zwingend verpflichtend. Wird eine Online-Anmeldung für eine andere Person abgesendet, so haftet der Anmeldende für die daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere für die vollständige Begleichung der Kurs- und Mitgliedsbeiträge. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Durch die Anmeldung wird ein Platz in dem entsprechenden Kurs, bzw. auf der entsprechenden Veranstaltung reserviert. Die Verfügbarkeit wird erst nach der Anmeldung geprüft und bestätigt.

 

Kosten und Preise:

 

Die aktuellen Kursgebühren, sowie Gebühren für Tanzkreise und Monatsbeiträge sind in den aktuellen Kursprospekten aufgeführt. Die Preise beinhalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer, sowie Gema-Gebühren, Verwaltungskosten und Haftpflichtversicherung.

 

Zahlungsbedingungen:

 

Die Anmeldung verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung der vollen Kursgebühr bis zur ersten Stunde. Dies gilt auch bei Nichtbesuch des Kurses, vorzeitigem Abbruch, sowie bei einer nicht Inanspruchnahme der gesamten Unterrichtsstunden. Erfolgt eine Abmeldung vor Kursbeginn, so befreit dies nicht von der Zahlung. Es erfolgt jedoch eine Gutschrift über den vollen Betrag. Eine Auszahlung von Gutscheinen und Gutschriften ist generell nicht möglich. Spezialkurse oder Anfängerkurse (mit Vorauszahlung) können bis zur ersten Kursstunde entweder bar bezahlt, überwiesen (bitte Überweisungsbeleg vorzeigen) oder auch im Lastschriftverfahren abgebucht werden. Bei Teilnahme am TanzART-Casino/-Club System (regelmäßige monatliche Zahlung) kann der  Mitgliedschaftsbeitrag nur im Lastschriftverfahren beglichen werden. In diesem Falle ermächtigt der Teilnehmer widerruflich, die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des Teilnehmer-Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Sollte das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Eventuell anfallende Rücklastschrift-Gebühren trägt der Verursacher. Für den Verwaltungsaufwand der entstandenen Rücklastschrift wird dem Verursacher eine Gebühr von € 6,00 in Rechnung gestellt. Geänderte Kontoverbindungen müssen den Tanzschulen rechtzeitig bekannt gegeben werden. Sollten zwei aufeinanderfolgende Monatsbeiträge durch eine Rücklastschrift zurückgebucht werden, verpflichtet sich der Teilnehmer zur Barzahlung des gesamten Betrages innerhalb von 5 Tagen. Sollte der Teilnehmer mit mehr als einer Kursgebühr in Rückstand geraten, kann der Vertrag seitens der Tanzschulen fristlos gekündigt werden. Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Teilnehmer die vollen Kursgebühren bis zu dem Zeitpunkt zu zahlen, zu dem eine ordentliche Kündigung frühestens hätte erfolgen können. Für den Fall der Erhöhung des Kursbeitrags kann der Teilnehmer ausschließlich unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen zum nächsten Quartalsende gekündigt werden.

 

Mindestvertragslaufzeit / Kündigung: (siehe auch Zahlungsbedingungen)

 

Beim Club-System gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten bzw. 6 Monaten bei Gesellschaftstanz. Eine Kündigung muss bis 4 Wochen vor Ablauf der folgenden Termine schriftlich erfolgen: 3 Monatsvertrag zum 31.01., 30.04., 31.07., 31.10.. 6 Monatsvertrag zum 31.01., 31.07. Bei nicht erfolgter Abmeldung verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um weitere 3 Monate bzw. 6 Monate bei Gesellschaftstanz. Eine Kündigung kann fristgerecht von beiden Seiten erfolgen. Bei einer Kündigung und anschließendem Wiedereintritt vor Ablauf eines kompletten Quartals wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 33,00 erhoben.

 

Ruhezeiten:

 

Es ist möglich, unter Darlegung der Gründe schriftlich eine ruhende Mitgliedschaft zu beantragen. Der Vertrag ruht um die angegebene Zeit, längstens jedoch für 3 Monate. Sollte der Teilnehmer in einer Frist von 6 Monaten nach der Ruhezeit kündigen, verlängert sich der Kündigungszeitpunkt um die Zeit, in der der Beitrag zuvor ruhte. Eine Ruhezeit muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden. Eine rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich.

 

Versäumte Stunden, Krankheitsfall:

 

Versäumte Stunden können nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in den Parallelkursen der gleichen Kursstufe nach- oder vorgeholt werden.  Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen (Schwangerschaft, Wohnortwechsel weiter als 35 km, Einberufung zum Grundwehrdienst oder nachhaltig eintretender Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht) nicht bis zum Ende besucht werden können, werden die verbleibenden Kursstunden für einen weiteren Kurs gutgeschrieben. Trennt sich ein Paar während eines Tanzkurses sind ungeachtet dessen die ordentlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung können nicht als zwingender Grund anerkannt werden. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.

 

 

Unterricht:

 

In den Schulferien NRW ist die Tanzschule TanzART Broichhagen. geschlossen. Größtenteils bieten wir das Ferien-Aktiv-Programm an, welches nicht verpflichtend angeboten werden muss. An gesetzlichen Feiertagen und auf Grund von Sonderveranstaltungen (z.B. Tanz in den Mai) findet in der Regel kein Unterricht statt. Es werden mindestens 36 Unterrichtstermine im Jahr garantiert. Sollten einmal durch die Ferienregelung in NRW bedingt keine 36 Termine zur Verfügung stehen, werden die fehlenden Termine in Parallelkursen oder an vorher angekündigten Sonderterminen nachgeholt.

 

Gutscheine:

 

Eine Auszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Mögliche Rabatt-, bzw. Preisaktionen können nicht addiert werden.

 

Film- und Fotoaufnahmen:

 

In der Tanzschule werden in einigen Fällen Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken getätigt. Hiermit gestattet der Teilnehmer, getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet zu werden. Andernfalls muss der Teilnehmer die Information an den Fotografen / das Filmteam mitteilen. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- und Fotorechte in den Besitz der Tanzschulen übergehen.

 

Gastronomie:

 

Die Tanzschule verfügt über einen gastronomischen Bereich. Aus diesem Grund ist eine Selbstverpflegung (Getränke oder Speisen) grundsätzlich nicht gestattet. Eine Genehmigung ist nur in Einzelfällen nach vorheriger Absprache zwingend erforderlich.

 

Haftung:

 

Die Haftung beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Tanzschulräume. Der Aufenthalt und das

Tanzen in den Tanzschulräumen und auf Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Garderobe wird nicht gehaftet.

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen:

 

Das Tanzen, sowie der Aufenthalt in den Räumen der Tanzschule TanzART Broichhagen.  geschieht auf eigene Gefahr. Im Falle grob ungebührlichen Betragens (z.B. Trunkenheit, Beleidigungen, Tätlichkeiten, usw.) kann der Tanzschüler ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Rückerstattung oder Verrechnung vom bereits bezahlten Kurshonorar vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls  behalten wir uns Hausverbot vor. Aus zwingenden betrieblichen Gründen

(z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt, usw.) kann ein Ersatzlehrer gestellt werden, die Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder verlegt werden. Die Tanzschüler haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsort oder Tanzlehrer.

 

Die im Internet oder auf Kursprospekten gemachten Angaben zu Kursdaten, Terminen und Gebühren erfolgen ohne Gewähr. Änderungen zu Kursdaten und Preisen vorbehalten. Die Weitergabe der in den Tanzkursen erlernten Schritte und Figurenkombinationen ist nicht gestattet. Dies gilt vor allem auch für die Weitergabe an Kursteilnehmer aus niedrigeren, anderen oder höheren Kursstufen. Wir behalten uns hiermit Regressansprüche vor. Das Rauchen ist in den Tanzschulräumen nicht gestattet.

 

Datenschutz:

 

Die Anmeldung erlaubt der Tanzschule die Speicherung und Weiterverarbeitung der angegebenen persönlichen Daten. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte sowie kein Verkauf. Mit Betreten der Räume und Kursorte sowie mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.

Je nach Tarif können alle Zumba Fitness- Termine und Bodyworkout- Termine besucht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine 10er-Karte für einmalig 120,00 € zu erwerben, welche bei jeder anwesenden Stunde abgestrichen wird.
 
Ausgenommen sind die Schulferien & gesetzliche Feiertage.
 
Die Abmeldung ist nach 3-monatiger Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum 31.01., 30.04., 31.07. & 31.10. möglich (gerne per E-Mail).
 
Bankgebühren, die durch Rückbuchungen entstehen, werden mit dem folgenden Beitrag eingezogen.
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